Bisher wurden digitale Stromzähler (Smart Meter) überwiegend in Neubauten und bestimmte Erneuerbare-Energien-Anlagen eingebaut. Durch das Messstellenbetriebsgesetz haben sich die Rahmenbedingungen jedoch geändert.
Smart Meter sind intelligente Stromzähler, welche digital Daten empfangen und senden können.
Die gesammelten Daten können mithilfe eines Kommunikationsmoduls über ein Smart-Meter-Gateway dem regionalen Netzbetreiber (grundzuständiger Messstellenbetreiber) und dem jeweiligen Energielieferanten zur Verfügung gestellt werden. Hintergrund des Smart-Meter-Roll-outs ist die Schaffung einer Energieinfrastruktur zur Bewältigung der technischen Anforderung im Rahmen der Energiewende. Ziel ist es, mit elektrischer Energie effizienter umzugehen und sie trotz der zunehmend dezentralen Energieerzeugung immer dort verfügbar zu machen, wo sie gerade benötigt wird.
Während sich bei herkömmlichen mechanischen Zählern nur der jeweils aktuelle Zählerstand ablesen lässt, können bei intelligenten und modernen Messeinrichtungen neben einem Echtzeitüberblick auch die Verbräuche der vergangenen Wochen und Monate abgerufen werden. Das Ergebnis ist ein zeitlich exaktes Verbrauchsprofil, anhand dessen sich Optimierungspotenziale ableiten lassen oder ein zurückliegender Zählerstand zum Auszugszeitpunkt eines Mieters ermitteln lässt. Die technischen Vorteile der Geräte machen sie aber auch dann interessant, wenn Immobilieneigentümer und Mieter generell effizienter mit Energie und Verbrauchsdaten umgehen und Einsparpotenziale realisieren möchten. Auf Basis regelmäßiger Verbrauchsübersichten und Kosten- sowie Verbrauchs-Forecasts kann gegebenenfalls das Nutzungsverhalten nachhaltig geändert werden. Auch das versehentliche Anlassen des Lichts, wenn die Mitarbeiter abends das Büro verlassen, gehört dann der Vergangenheit an. Fernauslesbare Zähler senken zudem den Verwaltungsaufwand erheblich, weil sie die oft schwierige Ablesung der Zähler vor Ort überflüssig machen.
Die Durchführung des Smart-Meter-Roll-outs unterliegt dem „Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen“, das die Fristen und Pflichten für den Austausch alter Zähler durch neue Smart Meter regelt. Bis spätestens 2024 endet demnach die erste Frist zum Austausch. Diese Frist ist jedoch ausschließlich für Verbrauchsstellen mit einem Jahresverbrauch zwischen 10.000 kWh und 100.000 kWh relevant. Für Eigentümer und Endverbraucher besteht keine Pflicht, den Zählerwechsel eigenständig durchzuführen. Innerhalb der bestehenden Fristen kann der Verteilnetzbetreiber (grundzuständiger Messstellenbetreiber) mit dem Smart-Meter-Roll-out und dem damit verbundenen Austausch der Zähler starten. Sobald er das tut, ist er verpflichtet, den Anschlussnutzer drei Monate vor dem Austausch darüber zu informieren. In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, den Messstellenbetrieb an ein externes zertifiziertes Unternehmen (wettbewerblicher Messstellenbetrieb) zu vergeben.
Obwohl der Zeitplan für den Smart-Meter-Roll-out bereits feststeht, verzögert sich aktuell der verpflichtende Umbau der bestehenden Messtechnik auf Smart Meter. Die jeweiligen Realisierungsfristen der Pflichteinbaufälle beginnen erst, wenn mindestens drei Smart-Meter-Gateways vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert wurden. Für diese Markterklärung sind zum aktuellen Zeitpunkt zwei Zertifizierungen ausstehend.
Es ist festzuhalten, dass – basierend auf dem „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende 2016“ und dem Messstellenbetriebsgesetz – vorerst keine Pflicht und somit kein Handlungsbedarf für Immobilieneigentümer beim Umbau der Messtechnik besteht. Sobald der jeweilige ortsansässige Verteilnetzbetreiber mit dem Smart-Meter-Roll-out startet, ist dieser verpflichtet, mit einem Vorlauf von drei Monaten die jeweiligen Immobilieneigentümer über den Wechsel der Messtechnik zu informieren, die künftigen Messstellenbetriebskosten offenzulegen und auf die freie Wahl des Messstellenbetreibers hinzuweisen.
Dennoch besteht bereits die Möglichkeit, bestehende Messtechnik durch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber hin zu fernauslesbaren Messgeräten umrüsten zu lassen. Im Rahmen einer gezielten Ausschreibung und überregionalen Bündelung von Messstellen lassen sich Vertrags- und Preisstrukturen harmonisieren und, basierend auf einer zentralen Portallösung, der administrative Aufwand minimieren.