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Eigene Energiegesellschaft: Wann sich eine Gründung lohnt

16.04.2019
Vier Fragen an … Simon Szpyrka, Geschäftsführer und verantwortlich für das strategische Energiemanagement Herr Szpyrka, große Bestandshalter sind Spezialisten in der Vermietung von Immobilien. Das Gründen und Führen einer Energiegesellschaft passt normalerweise nicht zu ihrem Geschäftsmodell und klingt zunächst branchenfern. Warum kann es dennoch sinnvoll sein, diesen Schritt ins Auge zu fassen? Vorweg muss man wissen, dass es sich bei der Gründung einer Energiegesellschaft um eine Sonderform der Optimierung der Energieversorgung handelt. Ausgangslage ist die in der Regel sehr heterogene Energieversorgung von Wohnungen: mal sind es regionale Stadtwerke, national agierende Contractoren oder große, international tätige Energiekonzerne. Hinzu kommen unterschiedliche Wärmeträger, eine Vielzahl von Dienstleistungspartnern und eine heterogene, teils veraltete Heizungstechnologie. Das ist nicht nur betriebswirtschaftlich ineffizient, es erschwert auch der Verwaltung, den Überblick zu behalten. Die Lösung dafür kann eine eigene Energiegesellschaft sein, in der zukünftig sämtliche Versorgungsleistungen sowie das dazugehörige Spezialwissen konzentriert sind. Die Chancen einer solchen Gesellschaft liegen demnach darin, die Versorgung organisatorisch komplett neu aufzustellen und die Themen Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Prozesseffizienz im Unternehmen deutlich zu verbessern. Was muss der Eigentümer dafür genau tun? Stark verkürzt ausgedrückt stellen Bestandshalter hierfür die Wärmeversorgung ihres Immobilienbestandes auf eine sogenannte gewerbliche Wärmelieferung um. Konkret werden damit sämtliche Verträge im Zusammenhang mit der Wärmelieferung sowie sämtliche Heizanlagen auf eine separate Wärmegesellschaft übertragen, in der Regel ist das eine eigene Tochtergesellschaft. Die Wärmegesellschaft kümmert sich fortan als hauseigener Contractor um den Bezug oder die Erzeugung von Wärme, einschließlich Warmwasser, und versorgt den oder die Eigentümer der Wohnungen. Was bedeutet das konkret? Können Sie Beispiele nennen? Durch die Bündelung und Professionalisierung entsteht beim Eigentümer eine Einkaufsmacht, die letztendlich auch dem Mieter in Form sinkender Energie- und Nebenkosten zugutekommt. Darüber hinaus lassen sich damit innovative, dezentrale Energiekonzepte verfolgen und infolgedessen deutliche CO2-Einsparungen für den Immobilienbestand erzielen. Dank der systematischen Modernisierung der Anlagen und durch intelligentes Energiemonitoring und -controlling verbessern sich zudem die Effizienz und die Wirtschaftlichkeit der Energieanlagen. Die Vorteile können also recht vielfältig sein. Am Ende hängt alles von den strategischen Zielen des Eigentümers ab. Was ist der gängigste Fehler, den Immobilienunternehmen bei der Gründung einer eigenen Energiegesellschaft machen? Grundsätzlich sollten sich eher Bestandshalter mit der Gründung einer Energiegesellschaft auseinandersetzen, da etwaige Effizienzvorteile in den meisten Fällen mittelfristig greifen. Weiterhin sollten Immobilieneigentümer eine Energiegesellschaft als Werkzeug für einen effizienten Umgang mit der Energieversorgung ihrer Liegenschaften verstehen. Grund hierfür ist, dass man bei der Gründung einer Energiegesellschaft gezwungen wird, sich mit der gesamten Prozesskette der Energielieferung und ‑abrechnung auseinanderzusetzen. Schließlich empfehlen wir unseren Kunden, bei der Gründung einer Energiegesellschaft stets die Kontrolle über die Wärmeversorgung zu behalten und die eigenen Heizanlagen nicht an ein drittes Unternehmen (beispielsweise einen Contractor) zu veräußern, sondern in ein 100%iges Tochterunternehmen zu überführen. Vielen Dank für das Gespräch, Herr Szpyrka.